Leitfaden · E-Rechnung
Deutschland stellt die B2B-Rechnung verbindlich auf strukturierte elektronische Formate um. Hier ist der Zeitplan mit den echten Schwellenwerten, was überhaupt als E-Rechnung zählt — und wie Sie heute schon konform ausstellen.
Der Zeitplan
Grundlage ist das Wachstumschancengesetz. Entscheidend sind zwei Daten: der 1. Januar 2027 für Unternehmen über 800.000 € Vorjahresumsatz — und der 1. Januar 2028 für alle.
Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — die Zustimmung des Empfängers ist für E-Rechnungen nicht mehr erforderlich. Papier und einfache PDF dürfen im Versand übergangsweise weiter genutzt werden, längstens bis Ende 2026.
Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen inländische B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Kleinere Unternehmen dürfen noch bis Ende 2027 sonstige Formate verwenden.
Die Übergangsregelungen enden: Alle Unternehmen müssen im inländischen B2B-Verkehr E-Rechnungen ausstellen — unabhängig vom Umsatz.
Quellen: BMF — FAQ zur E-Rechnung · IHK Frankfurt — E-Rechnungspflicht ab 2025
Was zählt als E-Rechnung
E-Rechnung ist, was der europäischen Norm EN 16931 entspricht — ein strukturierter Datensatz, den Software ohne Interpretation verarbeiten kann. In Deutschland haben sich zwei Formate etabliert.
Reines XML nach EN 16931 — der Standard der öffentlichen Verwaltung, zunehmend auch im B2B. Kein visuelles Dokument; die Darstellung übernimmt die empfangende Software.
Hybridformat: eine PDF für Menschen mit eingebettetem XML für Maschinen (ab Version 2.x EN-16931-konform). Der sanfte Umstieg, weil das gewohnte Dokument erhalten bleibt.
Eine per E-Mail verschickte PDF ohne strukturierte Daten ist ab den Stichtagen keine zulässige Rechnung im B2B mehr — genauso wenig wie Papier.
E-Rechnungen sind elektronisch und unveränderbar aufzubewahren; die Pflichten der GoBD gelten unverändert. Ein strukturiertes Archiv gehört zur Umstellung dazu.
So hilft Kundevo
Das Rechnungsmodul erzeugt XRechnung (UBL 2.1) und ZUGFeRD direkt aus Ihren Daten — mit allem, was ein Rechnungsprozess sonst noch braucht.
Jede Rechnung als XRechnung-XML und ZUGFeRD-PDF exportierbar — je nachdem, was Ihr Empfänger verlangt.
Fortlaufende, revisionsfeste Rechnungsnummern — auch unter Last, auch bei Storno und Gutschrift mit eigener Nummer.
19 % / 7 % / 0 % und Reverse Charge, Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG, Leistungsdatum und Zahlungsziele.
Offene-Posten-Liste, Mahnstufen mit Gebühren, überfällige Rechnungen automatisch erkannt und benachrichtigt.
Häufige Fragen
Bereit vor der Pflicht
Rechnungsmodul aktivieren, Empfänger anlegen, XRechnung oder ZUGFeRD exportieren — in Minuten, nicht in Projekten.
Hinweis: Dieser Leitfaden ist keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte gibt Ihr Steuerberater.